Sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der erneuten Verlängerung des Corona-Lockdowns gehen beim Landratsamt und auch bei den Schulen vermehrt Rückfragen wegen einer möglichen Rückerstattung der Eigenanteile bei den Schülerbeförderungskosten ein.
Deshalb weisen wir auf folgendes hin:
Rückgabe der Schülermonatskarten
Eine Rückgabe der Schülermonatskarten ist gemäß der naldo-Tarifbestimmungen nur vor dem Gültigkeitsbeginn möglich, also bis zum letzten Tag des Vormonats. Somit können Schülermonatskarten für den Monat Januar jetzt nicht mehr gegen Kostenersatz zurückgegeben werden.
Falls die Schüler/Eltern sich zur Rückgabe der Februar Fahrkarte entscheiden, hat dies im Regelfall (für alle Schülerinnen und Schüler, die den ÖPNV während des gesamten Schuljahres nutzen) zur Folge, dass der Juli-Bonus gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS) nicht gewährt werden kann.
Schüler, die sich für das Abo 25 entschieden haben, können die Fahrkarte grundsätzlich nicht zurückgeben, da es sich um eine Jahreskarte handelt.
Erstattung der Eigenanteile
Ob die Landesregierung 2021 eine ähnliche Regelung wie 2020 beschließt und Eigenanteile teilweise zurückerstattet, können wir derzeit leider nicht beurteilen, da wir noch keine Informationen zu diesem Thema erhalten haben.
Wir bedauern, Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreteren Auskünfte erteilen zu können, werden Sie aber informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.
Freundliche Grüße
Angelika Schellhammer
Landratsamt Zollernalbkreis, Verkehrsamt